Werte Kollegen und Kolleginnen im Fahrdienst,
im Zuge der Einführung von Entgeltklassen zur gerechten und fairen Bezahlung der verantwortungsvollen Aufgaben im Fahrdienst haben wir die Zahlung von Spesen (Verpflegungsmehraufwand) von bis zu
20,00 Euro pro Tag sowie einer zusätzlichen Leistungsprämie bei Einsätzen im Schienenersatzverkehr von 2,00 Euro pro Arbeitsstunde zuzüglich dem Arbeitslohn nun vertraglich vereinbart.
Um den Anforderungen nach Leistungsgerechter Entlohnung auch weiterhin gegenüber allen anderen Betrieben gerecht werden zu können, wird ab dem 01.Januar 2024 jeder Fahrer entsprechend seiner Berufserfahrung und der Betriebszugehörigkeit in der entsprechenden Entgeltklasse zugeteilt.
Die niedrigste Entgeltklasse ist die 100 und die höchste Entgeltklasse lautet 600.
Bislang lag der Anreiz für das Fahrpersonal darin, möglichst die Dienste abzudecken welche eine Hohe Pausenzeit beinhaltet um somit mehr Brutto auf die Lohnabrechnung zu bekommen. Somit wurden
die Fahrer welche am wenigsten geleistet haben mit den hohen Pausenzeiten auf der Abrechnung besser dargestellt, als jemand der wirklich viel gearbeitet hat und wenig Pausen- und Standzeiten
hatte.
Andere Busbetriebe machen es sich sehr einfach und bezahlen die Pausen- und Standzeiten gar nicht, da dies nach dem Arbeitszeitgesetz auch zulässig ist. Andere Betriebe ziehen pauschal 60 Minuten
täglich von Ihrer bezahlten Arbeitszeit ab und vergüten diesen Anteil auch nicht.
Wir sehen in beiden Varianten keine Faire Lösung für alle Arbeitnehmer in unserem Betrieb.
Daher werden bei uns im Betrieb die Pausen- und Standzeiten weiterhin vergütet.
Da wir jedoch die Leistungen im Ersatzverkehr (SEV) attraktiver vergüten möchten,
werden entsprechende Lohnbestandteile die es bis heute nicht gegeben hat, ihrem Gehalt hinzugefügt:
- steuerfreie Spesenzahlung von 10,00 Euro täglich ab einer Schichtzeit von 8 Stunden
und 20,00 Euro bei einer Übernachtung ab dem 1. Tag -
jeder An- und Abreisetag wird nach gesetzlichen Vorgaben mit 10,00 Euro abgerechnet
- Einführung der Leistungsprämie von 2,00 Euro pro Arbeitsstunde im Ersatzverkehr (SEV)
sollten Sie derzeit einen Stundenlohn von Beispielsweise 16,40 Euro erhalten, werden Ihnen künftig
für alle geleisteten Arbeitsstunden im SEV nun 18,40 Euro gezahlt
Um auch zukünftig genügend Kollegen im Fahrdienst einstellen zu können, hat die Umstrukturierung der vergüteten Pausen von derzeit 75% auf 50% des vereinbarten Stundenlohns keineswegs Nachteile für Sie. Ganz im Gegenteil.
Anhand dieses Beispiels möchten wir Ihnen erklären welche Auswirkungen dies künftig für Ihre Lohnabrechnung hat
Sie haben im Monat 182 Stunden geleistet und 29 Stunden bezahlte Pausenzeit erreicht.
In dem Abrechnungszeitraum haben Sie an 2 Wochenenden einen Ersatzverkehr
mit jeweils 10 Stunden Arbeitszeit geleistet.
Abrechnung nach alter Vereinbarung
Summe | |
Grundgehalt (173 h x 16,00 Euro) |
2.768,00 € |
zzgl. 75% bezahlter Pausen |
348,00 € |
|
|
3.116,00 € | |
Nettoauszahlung |
2.101,86 € |
Abrechnung nach neuer Vereinbarung
Summe | |
Grundgehalt (173 h x 16,40 Euro) | 2.837,20 € |
zzgl. 50% bezahlter Pausen ( 29 Std. x 8,20 Euro) |
237,80 € |
Leistungsprämie 20 Std. a 2,00 Euro | 40,00 € |
Gesamt brutto | 3.115,00 € |
2.101,23 € zzgl. Spesen | 20,00 € |
Nettoauszahlung | 2.121,23 € |
Anhand des hier aufgeführten Beispiels können Sie erkennen, dass es bereits bei einer geringen Lohnanpassung zu Vorteilen für alle Beteiligten kommt. Grundsätzlich sind wir bestrebt unser
Fahrpersonal gerecht und fair zu entlohnen. Wir möchten weitere Anreize schaffen die Leistungen im Ersatzverkehr weiter auszubauen.
Sie können die Entgeltklasse aufsteigen, in dem Sie ab dem kommenden Jahr an betrieblichen Qualifizierungen teilnehmen oder Beispielsweise Ihre Deutschkenntnisse nach Absolvierung eines
Deutschkurses mit einer anerkannten Prüfung belegen können.
Es werden alle Arbeitsverträge zum 01.01.2024 angepasst und selbstverständlich stehen wir
Ihnen für all Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
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